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ICD2016
Klassifikation bearbeiten
Übersicht
XXII - Schlüsselnummern für besondere Zwecke
U69-U69 - Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke
U69 - Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke
U69.1 - Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke
U69.10 - Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Beschreibung
Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Kodierung
Code:
U69.10
Codesystem:
http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10
weitere Informationen
TEXT
note: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.
U69.11 - Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
Beschreibung
Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
Kodierung
Code:
U69.11
Codesystem:
http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10
weitere Informationen
No additional information available.
U69.12 - Temporäre Blutgerinnungsstörung
Beschreibung
Temporäre Blutgerinnungsstörung
Kodierung
Code:
U69.12
Codesystem:
http://hl7.org/fhir/ValueSet/icd-10
weitere Informationen
No additional information available.